EmpCo-Richtlinie verstehen
Ein praxisnaher Leitfaden zur Empowering-Consumers-for-the-Green-Transition-Richtlinie: was sie bedeutet, welche Nachweise nötig sind und wie Sie Ihre Kommunikation rechtssicher gestalten.
Was ist die EmpCo-Richtlinie?
Die EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) reguliert, wie Unternehmen mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbraucher:innen werben dürfen. Ziel ist es, irreführende oder nicht belegbare Umweltclaims zu unterbinden und Greenwashing wirksam einzudämmen.
Kurz gesagt: Pauschale Aussagen wie „klimaneutral" oder „umweltfreundlich" werden ohne belastbare Nachweise deutlich riskanter.
Erlaubte Begriffe & Aussagen
Nicht jede Umweltaussage ist automatisch unzulässig – entscheidend ist die Nachweisbarkeit.
Typische Fragen
Darf ich noch mit „klimaneutral", „nachhaltig" oder „umweltfreundlich" werben?
Reicht ein interner Nachhaltigkeitsbericht als Nachweis?
Wann gilt eine Aussage als „zu pauschal"?
Die Richtlinie verbietet allgemeine, nicht belegte Umweltclaims. Konkrete, messbare Aussagen mit Bezugszeitraum sind dagegen möglich.
Erforderliche Nachweise
Je konkreter der Claim, desto belastbarer müssen die zugrunde liegenden Daten sein.
- Welche Dokumentation genügt im Streitfall?
- Braucht es externe Zertifizierungen?
- Reicht eine CO₂-Bilanz allein aus?
- Müssen Aussagen unabhängig geprüft werden?
Siegel & Labels
Besonders relevant für Handel, Konsumgüter, Lebensmittel und Verpackungen.
- Eigene, nicht überprüfbare Nachhaltigkeitssiegel werden stark eingeschränkt.
- Anerkannte, ISO-basierte Umweltzeichen bleiben zulässig.
- Werbung mit Lieferanten-Siegeln ist gesondert zu prüfen.
Geltungsbereich: Mehr als nur Werbung
Die Richtlinie erfasst praktisch die gesamte B2C-Kommunikation – nicht nur klassische Werbekampagnen.
- Website-Texte und Online-Shop
- Social-Media-Beiträge (z. B. LinkedIn)
- Produktdatenblätter und Verpackungen
- Employer Branding („nachhaltiger Arbeitgeber")
Was Marketing & Vertrieb jetzt ändern müssen
EmpCo ist kein reines Rechtsthema – es betrifft direkt die operative Kommunikationsarbeit.
Typischer Handlungsbedarf
- Freigabeprozesse für Nachhaltigkeitsaussagen
- Claim-Governance und zentrale Nachweisablagen
- Schulungen für Marketing- und Vertriebsteams
Risiken bei Verstößen
- Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen
- Verbandsklagen
- Bußgelder und Prozessrisiko
- Reputations- und Vertrauensverlust bei Kund:innen
Wer ist betroffen?
Die Richtlinie zielt primär auf Verbraucherkommunikation (B2C). Sobald ein Unternehmen gegenüber Endkund:innen wirbt oder öffentlich Nachhaltigkeitsaussagen kommuniziert, kann EmpCo relevant werden – auch für B2B-geprägte Mittelständler mit Endkundenberührung.
Neue Informationspflichten
Besonders relevant für Hersteller und Händler. Die Transparenzpflichten erweitern sich auf:
- Haltbarkeit und Reparierbarkeit
- Ersatzteilverfügbarkeit
- Software-Updates
- Garantien
Zeitplan: Was bis September 2026 zu tun ist
- Claim-Inventur
- Risikoanalyse
- Nachweisprüfung
- Anpassung von Marketingmaterial
- Schulungen
- Governance-Prozesse etablieren
Rechtssicher formulieren: Beispiele
Statt: „nachhaltig produziert" → konkrete, messbare Aussage
Statt: „klimaneutral" → genaue Emissionsreduktion + Bezugszeitraum
Statt: „umweltfreundliche Verpackung" → konkreter Materialanteil